Terminvereinbarung

Nachdem Ihr Arzt die Notwendigkeit einer logopädischen Behandlung festgestellt hat, vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns. Zum Erstgespräch bringen Sie bitte die Heilmittelverordnung Ihres Arztes mit, deren Ausstellungsdatum nicht älter als 28 Tage sein darf.

Hausbesuche

Gerne übernehmen wir für Patienten, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht in die Praxis kommen können, auch Hausbesuche. Diese müssen vom Arzt explizit auf der Heilmittelverordnung vermerkt sein.

Kostenübernahme gesetzlich Versicherte

Bei gesetzlich Versicherten werden die Kosten für die Logopädie (sofern eine gültige Heilmittelverordnung vom Arzt vorliegt) bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vollständig übernommen.

Für Erwachsene besteht eine gesetzliche Zuzahlungspflicht in Höhe von 10€ Rezeptgebühr plus 10% des Verordnungswertes pro Verordnung.

Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, legen Sie uns bitte den Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse vor.

Hinweise für Privatpatienten

Die Behandlung von Privatpatienten erfolgt auf Basis eines Vertrages zwischen Praxis und Patient, nicht zwischen Praxis und Krankenversicherung.

Privatpatienten zahlen ihre Behandlungen grundsätzlich selbst und bekommen, je nach Art und Umfang ihrer Versicherung, die Behandlungskosten komplett oder teilweise zurückerstattet.

Unsere Preise orientieren sich an der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh). Nähere Informationen bekommen Sie von uns, aber auch auf:

www.privatpreise.de