Kostenübernahme gesetzlich Versicherte
Bei gesetzlich Versicherten werden die Kosten für die Logopädie (sofern eine gültige Heilmittelverordnung vom Arzt vorliegt) bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vollständig übernommen.
Für Erwachsene besteht eine gesetzliche Zuzahlungspflicht in Höhe von 10€ Rezeptgebühr plus 10% des
Verordnungswertes pro Verordnung.
Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, legen Sie uns bitte den Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse vor.
Hinweise für Privatpatienten
Die Behandlung von Privatpatienten erfolgt auf Basis eines Vertrages zwischen Praxis und Patient, nicht
zwischen Praxis und Krankenversicherung.
Privatpatienten zahlen ihre Behandlungen grundsätzlich selbst und bekommen, je nach Art und Umfang ihrer
Versicherung, die Behandlungskosten komplett oder teilweise zurückerstattet.
Unsere Preise orientieren sich an der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh). Nähere Informationen bekommen
Sie von uns, aber auch auf:
www.privatpreise.de